personenbezogene Daten Auskunft

    Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen

    Beschreibung

    Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung

    • eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
    • Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
    • die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
    • die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
    • andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.

    Zuständigkeit

    Verfassungsschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung Verfassungsschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 18 49

    39008 Magdeburg

    Hausanschrift

    Nachtweide 82

    39124 Magdeburg

    Kontakt

    Fax: 0391 567-3999

    Telefon Festnetz: 0391 567-3900

    E-Mail: vschutz@mi.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Gröningen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7

    39397 Gröningen

    Kontakt

    Fax: +49 39403 158299

    Telefon Festnetz: +49 39403 1580

    E-Mail: post@westlicheboerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Hamersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Columbusstraße 26

    39393 Am Großen Bruch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39403 158850

    Fax: +49 39403 158299

    E-Mail: post@westlicheboerde.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English