Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
Beschreibung
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
- Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
Hinweise für Halle (Saale): Auskunft über personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Halle (Saale) das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über deren Herkunft. Der Auskunftsanspruch umfasst folgende Angaben:
- Verarbeitungszwecke,
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (mit Gruppenbezeichnungen wie Gesundheitsdaten, Bonitätsdaten usw.),
- Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,
- geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
- Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
- Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO,
- Beschwerderecht für die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde,
- Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Halle (Saale) das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über deren Herkunft. Der Auskunftsanspruch umfasst folgende Angaben:
- Verarbeitungszwecke,
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (mit Gruppenbezeichnungen wie Gesundheitsdaten, Bonitätsdaten usw.),
- Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,
- geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
- Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
- Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO,
- Beschwerderecht für die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde,
- Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.
Zuständigkeit
Verfassungsschutzbehörde
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung Verfassungsschutz
Adresse
Postanschrift
Postfach 18 49
39008 Magdeburg
Hausanschrift
Kontakt
Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Aufgaben:
Sie haben eine Anregung, Idee oder Frage und wissen nicht, welcher Fachbereich der Stadtverwaltung dafür zuständig ist? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleistungszentrums Bürgerbeteiligung helfen Ihnen gerne weiter!
Das Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung ist zentraler Ansprechpartner in der Stadtverwaltung für Bürger, Vereine oder Initiativen und übernimmt die Koordinierung Ihrer Hinweise in der Stadtverwaltung.
Wir informieren zu den Möglichkeiten der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsfindungen.
Tätigkeitsbeschreibung im Überblick:
- Zentraler Ansprechpartner für Ihre Anfragen, Anregungen und Hinweise
- Begleitung von Bürgerprojekten in- und außerhalb der Stadtverwaltung
- qualifzierte Auskünfte zu Zuständigkeiten
- Quartiermanagement - unsere Bürgerarbeit in Quartierbüros
- Unterstützung des Engagements von in den Stadtteilen tätigen Bürgervereinen - und -initiativen, Einrichtungen sowie Akteuren im Gemeinwesen
- Förderung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements
- Vermittlung von Patenschaften
- Begleitung und Koordination der Kampagne Frühjahrsputz in der Stadt Halle (Saale)
- Informationen zur Bürgerbeteiligung
- Mängel-Melder "Sag´s uns einfach"
Leitung: Frau Reinhardt
Zugeordnete Bereiche:
Quartiermanagement Halle (Saale)
Quartiermanagement Innere Stadt
Quartiermanagement Hallescher Norden
Quartiermanagement Hallescher Osten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 16:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 16:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Antrag Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit dem Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
erforderliche Unterlagen
Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich
Hinweise für Halle (Saale): Auskunft über personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung
Neben dem Antragsformular wird zur Identifikation und zum Schutz vor missbräuchlichen Auskunftsbegehren eine Ausweiskopie benötigt, auf der Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdatum zu erkennen sind. Andere auf dem Personaldokument befindliche Daten wie die Ausweisnummer oder das Lichtbild benötigen wir nicht und können auf der Kopie geschwärzt werden. Sie können sich jedoch auch persönlich zu unseren Geschäftszeiten im Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung identifizieren.
Neben dem Antragsformular wird zur Identifikation und zum Schutz vor missbräuchlichen Auskunftsbegehren eine Ausweiskopie benötigt, auf der Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdatum zu erkennen sind. Andere auf dem Personaldokument befindliche Daten wie die Ausweisnummer oder das Lichtbild benötigen wir nicht und können auf der Kopie geschwärzt werden. Sie können sich jedoch auch persönlich zu unseren Geschäftszeiten im Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung identifizieren.
Formulare
Hinweise für Halle (Saale): Auskunft über personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung
Sie können den Antrag auf Auskunftsersuchen verwenden und an die zentrale E-Mailadresse datenschutzauskunft@halle.de senden.
Sie können den Antrag auf Auskunftsersuchen verwenden und an die zentrale E-Mailadresse datenschutzauskunft@halle.de senden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Auskunft über personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Auskunft über personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung
Grundsätzlich erhalten Antragsteller innerhalb eines Monats unaufgefordert eine Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten. Bei größerem Rechercheaufwand kann die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate betragen.
Grundsätzlich erhalten Antragsteller innerhalb eines Monats unaufgefordert eine Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten. Bei größerem Rechercheaufwand kann die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate betragen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Auskunft über personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung
Das Antragsersuchen ist durch Sie zu präzisieren, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich das Auskunftsersuchen konkret bezieht (beispielsweise im Zusammenhang mit Wohngeld, Parkausweis etc.). Allgemeine Auskunftsersuchen werden von uns auf Grund der großen Menge von gespeicherten Informationen nicht bearbeitet. Auskunftsersuchen zu gleichen Inhalten, die mehr als einmal im Jahr gestellt werden, müssen wir zur Bearbeitung ablehnen.
Öffentliche Stellen dürfen die Auskunft verweigern, wenn
- laufende polizeiliche Ermittlungen gefährdet würden,
- es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendig ist oder
- die Daten oder die Tatsache, dass die Stelle sie speichert, geheim gehalten werden müssen (aus gesetzlichen Gründen oder im Geheimhaltungsinteresse eines Dritten, z. B. Adoptionsgeheimnis, Berufsgeheimnis) und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunft zurücktreten muss.
Das Antragsersuchen ist durch Sie zu präzisieren, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich das Auskunftsersuchen konkret bezieht (beispielsweise im Zusammenhang mit Wohngeld, Parkausweis etc.). Allgemeine Auskunftsersuchen werden von uns auf Grund der großen Menge von gespeicherten Informationen nicht bearbeitet. Auskunftsersuchen zu gleichen Inhalten, die mehr als einmal im Jahr gestellt werden, müssen wir zur Bearbeitung ablehnen.
Öffentliche Stellen dürfen die Auskunft verweigern, wenn
- laufende polizeiliche Ermittlungen gefährdet würden,
- es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendig ist oder
- die Daten oder die Tatsache, dass die Stelle sie speichert, geheim gehalten werden müssen (aus gesetzlichen Gründen oder im Geheimhaltungsinteresse eines Dritten, z. B. Adoptionsgeheimnis, Berufsgeheimnis) und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunft zurücktreten muss.
Weitere Informationen
Hinweise für Halle (Saale): Auskunft über personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung
Weiterführende Links:
BfDI – Info 6 Informationsbroschüre zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt