Blaue Karte EU
Hinweise für Lage
Sind Sie eine hochqualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluss? Dann können Sie möglicherweise die Blaue Karte EU beantragen. Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Die Blaue Karte EU ist in Deutschland der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte EU haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Sie können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorlegen. Das Mindestgehalt wird jährlich festgelegt und beträgt im Jahr 2022 EUR 56.400. Für sogenannte Mangelberufe, insbesondere:
- Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
- Mathematikerinnen und Mathematiker,
- Ingenieurinnen und Ingenieure,
- Humanmedizinerinnen und Humanmediziner sowie
- IT-Fachkräfte
gilt eine geringere Einkommensgrenze. Diese beträgt im Jahr 2022 EUR 43.992. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren benötigen Sie für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie:
- Ihre Beschäftigung mindestens 33 Monate lang ausgeübt haben,
- für diese Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt haben,
- Ihr Aufenthalt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder beeinträchtigt,
- einfache Kenntnisse der deutschen Sprachen und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen,
- eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und alle dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen,
- den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können sowie
- ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie haben.
Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten.
Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780
E-Mail: auslaenderamt@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- bei Einreise mit zweckentsprechendem Visum:
- gültiger Reisepass mit Visum
- soweit ein Voraufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck vorliegt:
- gültiger Reisepass
- Aufenthaltstitel
Zusätzlich:
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- aktuelle Meldebescheinigung
- Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots
- Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
- soweit vorhanden:
Bescheid zur Anerkennung, Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- bei reglementierten Berufen:
Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis) - Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
Hinweise für Lage
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
- es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
- beabsichtigte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein
- Sie haben:
- einen deutschen,
- einen anerkannten ausländischen oder
- einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
- Sie bekommen ein bestimmtes Mindestgehalt:
- Nicht-Mangel-Berufe: EUR 56.800 (2021, keine Vorrang- und Vergleichbarkeitsprüfung, keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich)
- Mangelberufe: EUR 44.304 (2021, Arbeitsbedingungen und Gehalt müssen mit dem entsprechender deutscher Arbeitnehmer vergleichbar sein, Zustimmung der BA erforderlich):
- Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
- Mathematikerinnen und Mathematiker,
- Ingenieurinnen und Ingenieure,
- Humanmedizinerinnen und Humanmediziner sowie
- IT-Fachkräfte
- Sie haben einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Ihre Blaue Karte EU müssen Sie in der Regel persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft und Ihre Fingerabdrücke für die Blaue Karte EU abgenommen.
- Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, die Blaue Karte EU herzustellen.
- Nach etwa 6 bis 8 Wochen können Sie die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde abholen.
- Da die Blaue Karte EU mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie persönlich abholen.
Fristen
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- Gültigkeit der Blauen Karte EU: maximal 4 Jahre
- Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Blaue Karte EU auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
- Beantragung der Blauen Karte EU: spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
Bearbeitungsdauer
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etwa 6 bis 8 Wochen
Hinweis: Die Blaue Karte EU wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Kosten
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Ausstellung der Blauen Karte EU: EUR 100,00
Zahlungsweisen:
- bei Antragstellung bar oder per girocard im BürgerService zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert. In der Regel erhöhen sich jedes Jahr diese Mindestgehaltsgrenzen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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