Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft

    Hinweise für Blomberg

    Baulasten sind ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Wenn Sie wissen möchten, ob auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. So können Baulasten beispielsweise zur Übernahme von Abstandflächen, zur Sicherstellung von Zuwegungen oder Zufahrten oder auch zur Vereinigung mehrerer Grundstücke im baurechtlichen Sinne übernommen werden.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Hierin können neben den oben beschriebenen Baulasten auch andere baurechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers oder einer Grundstückseigentümerin eingetragen sein.

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, dann können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde erfragen, ob auf einem bestimmten Grundstück eine Baulast eingetragen ist. Sie können sich auch Abschriften erstellen lassen.

    Das Recht auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat grundsätzlich jeder, der glaubhaft darlegen kann, dass das Bestehen oder Nichtbestehen einer Baulast für ihn im Rechtsverkehr von Bedeutung ist.

    Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem bei den dinglich Berechtigten am Grundstück sowie bei kaufinteressierten Personen und künftigen Hypotheken- und Grundschuldgläubigerinnen und Grundstücksgläubigern angenommen werden.

    Bei Notarinnen und Notaren sowie für die Anfertigung von Lageplänen bei Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, Fachplanerinnen und Fachplanern und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ist allgemein von einem berechtigten Interesse auszugehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-6030

    Fax: +49 5231 6311-4711

    E-Mail: post_bauamt@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    • ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Um das Baulastenverzeichnis einsehen zu können oder sich Abschriften erstellen zu lassen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, also glaubhaft machen, dass die Auskunft über das Vorliegen einer Baulast für Sie im Rechtsverkehr von Bedeutung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Blomberg

    Gebührenrahmen:

    schriftliche Auskunft EUR 50,00 - 150,00

    schriftliche Auskunft über Nichtvorhandensein von Baulasten EUR 30,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo führen die Baulastenverzeichnisse in eigener Zuständigkeit.

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de