Baulast Auskunft
Hinweise für Barntrup
Baulasten sind ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Wenn Sie wissen möchten, ob auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Barntrup
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. So können Baulasten beispielsweise zur Übernahme von Abstandflächen, zur Sicherstellung von Zuwegungen oder Zufahrten oder auch zur Vereinigung mehrerer Grundstücke im baurechtlichen Sinne übernommen werden.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Hierin können neben den oben beschriebenen Baulasten auch andere baurechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers oder einer Grundstückseigentümerin eingetragen sein.
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, dann können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde erfragen, ob auf einem bestimmten Grundstück eine Baulast eingetragen ist. Sie können sich auch Abschriften erstellen lassen.
Das Recht auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat grundsätzlich jeder, der glaubhaft darlegen kann, dass das Bestehen oder Nichtbestehen einer Baulast für ihn im Rechtsverkehr von Bedeutung ist.
Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem bei den dinglich Berechtigten am Grundstück sowie bei kaufinteressierten Personen und künftigen Hypotheken- und Grundschuldgläubigerinnen und Grundstücksgläubigern angenommen werden.
Bei Notarinnen und Notaren sowie für die Anfertigung von Lageplänen bei Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, Fachplanerinnen und Fachplanern und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ist allgemein von einem berechtigten Interesse auszugehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ausgefülltes Antragsformular
Formulare
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Voraussetzungen
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Um das Baulastenverzeichnis einsehen zu können oder sich Abschriften erstellen zu lassen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, also glaubhaft machen, dass die Auskunft über das Vorliegen einer Baulast für Sie im Rechtsverkehr von Bedeutung ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
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Gebührenrahmen:
schriftliche Auskunft EUR 50,00 - 150,00
schriftliche Auskunft über Nichtvorhandensein von Baulasten EUR 30,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo führen die Baulastenverzeichnisse in eigener Zuständigkeit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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