Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Gemäß § 83 der Bauordnung (BauO NRW) ist die Baulast eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, welche der Schriftform bedarf. Durch die Erklärung können öffentlich - rechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein oder mehrere Grundstücke betreffen.

    Diese Verpflichtungen verlangen ein bestimmtes Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen von dem Grundstückseigentümer. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Verpflichtungen nicht bereits aus anderen öffentlich - rechtlichen Vorschriften ergeben. Zusätzlich ist auch die Zustimmung von Erbbaurechtsnehmern erforderlich.

    Die Unterschriften aller Eigentümer und Erbbauberechtigten des zu belastenden Grundstücks sind vor der Bauaufsichtsbehörde zu leisten oder öffentlich zu beglaubigen.

    Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.

    Mögliche Baulasten sind z.B.: Abstandflächenbaulasten, Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes, die Vereinigung von zwei oder mehreren Flurstücken (Vereinigungsbaulast), Stellplatzzuordnungen usw.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauaufsicht Verwaltung - Abteilung 630

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 101

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-6301

    Fax: 0214 406-6302

    E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen Fachbereich Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 101

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406 6301

    Fax: 0214 406 6302

    E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Zur Antragstellung:

    • Aktueller Eigentumsnachweis z.B. in Form eines Grundbuchauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder einer Notarbescheinigung. Dabei ist der Inhalt des Bestandsverzeichnisses sowie der ersten und zweiten Abteilung des Grundbuches erforderlich.
    • Ggfs. Amtlicher Lageplan in mindestens 4 facher Ausfertigung

    Zur Unterschriftsleistung:

    • Personalausweis
    • Ggfs. Vertretungsvollmacht in Form eines Handelsregisterauszuges, Bestallungsurkunde, notarielle Vollmacht o.ä.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de