Baulast Auskunft

    Baulast - Eintragung und Auskunft

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden:

    • Alpen
    • Hünxe
    • Schermbeck
    • Sonsbeck

    für die Führung und Neueintragung in das Baulastenverzeichnis sowie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.

    Die Baulast als Instrument aus der BauO NRW greift häufig dann, wenn Vorhaben nicht dem Baurecht entsprechen. Wie zum Beispiel, wenn ein Grundstück das bebaut werden soll nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder wenn der Abstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wird.

    In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen.

    Die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb, da der Erwerber erfahren kann, ob und ggf. welche Baubeschränkungen auf dem Grundstück liegen, die im Grundbuch nicht eingetragen sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f90b9f7f37e024860cc0d981cf78f490

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63-1-3 Zentralregistratur

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    63-1-2 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Baulast

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • pro Tatbestand für ein belastetes Flurstück, jedoch maximal 150,00 € pro Flurstück: 50,00€
    • für ein unbelastetes Flurstück: 30,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de