Baulast - Eintragung und Auskunft
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden:
- Alpen
- Hünxe
- Schermbeck
- Sonsbeck
für die Führung und Neueintragung in das Baulastenverzeichnis sowie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.
Die Baulast als Instrument aus der BauO NRW greift häufig dann, wenn Vorhaben nicht dem Baurecht entsprechen. Wie zum Beispiel, wenn ein Grundstück das bebaut werden soll nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder wenn der Abstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wird.
In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen.
Die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb, da der Erwerber erfahren kann, ob und ggf. welche Baubeschränkungen auf dem Grundstück liegen, die im Grundbuch nicht eingetragen sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wesel
- pro Tatbestand für ein belastetes Flurstück, jedoch maximal 150,00 € pro Flurstück: 50,00€
- für ein unbelastetes Flurstück: 30,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023