Eingriffe in Natur und Landschaft
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft sind bei den unteren (Kreise und kreisfreie Städte) und höheren (Bezirksregierungen) Landschaftsbehörden sowie bei der obersten (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landschaftsentwicklung und Verbraucherschutz) Landschaftsbehörde Beiräte eingerichtet.
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises wirkt mit bei dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der Landschaft. Er besteht aus 16 Personen, die auf Vorschlag von bestimmten Verbänden (s. dazu § 11 des Landschaftsgeseztes NW) berufen bzw. gewählt werden:
- der Naturschutzverbände (BUND, NABU, LNU, SDW)
- der Landwirtschaft,
- der Waldbauern,
- des Gartenbaues
- des Landesportbundes
- des Imkerverbandes
- der Jagdverbände
- sowie der Fischereiverbände
Der Naturschutzbeirat tritt in der Regel viermal im Jahr zu öffentlichen Sitzungen zusammen (siehe rechts). Darüber hinaus hält das Gremium in der Person der/des Vorsitzenden regelmäßigen Kontakt zur Unteren Landschaftsbehörde. Der Naturschutzbeirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Landschaftsbehörde zu hören. Bei Angelegenheiten, die nicht bis zu einer Sitzung des Beirats aufgeschoben werden können, kann die/der Vorsitzende anstelle des Gesamtbeirats beteiligt werden.
Die aktuelle Zusammensetzung des Naturschutzbeirates im Oberbergischen Kreis ist rechts verlinkt.
Die Kontaktaufnahme kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Bei persönlicher Kontaktaufnahme wird eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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