Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene
Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Werl
Gewährung von Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
dem Zivildienstgesetz
dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden nicht von der Wallfahrtsstadt Werl gewährt.
Zuständige Behörde ist der
LWL Münster
Amt für Soziales Entschädigungsrecht (Hauptfürsorgestelle)
48133 Münster
Link zur Seite der LWL
Ansprechpartnerinnen:
Frau Böing Telefon 0251 591 6536
Frau Geschwinder-Brockhaus Telefon 0251 591 3782
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
- Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
- Nachweise über Einkommen des Antragstellers
- Nachweise über laufende Verpflichtungen
- Nachweise über Vermögen
Formulare
- formloser Antrag ist möglich
- Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
Voraussetzungen
Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
- Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
- Vorheriger Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Zivildienstgesetz
Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Verfahrensablauf
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
- Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.
Fristen
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werl
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Werl