Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene

    Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene

    Hinweise für Hallenberg

    Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Ab dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster für die Kriegsopferfürsorge zuständig. Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder bei den Mitarbeitern des Fachbereiches 4 / 40 stellen. Die Anträge werden dann direkt an die Hauptfürsorgestelle weitergeleitet. Es ist Ziel der Kriegsopferfürsorge, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes durch Leistungen angemessen auszugleichen oder zu mildern. Hierbei steht die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes sowie durch besondere Lebensumstände auftretende Bedarfe von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen im Vordergrund, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Ähnlich wie die Sozialhilfe kennt auch die Kriegsopferfürsorge ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen für einen besonderen Bedarf (z.B. Erholungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    40 - JobCenter, Soziales und Bäder

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    • Antrag (formlos möglich)
    • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
    • Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
    • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
    • Nachweise über laufende Verpflichtungen
    • Nachweise über Vermögen

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    • formloser Antrag ist möglich
    • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    • Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
    • Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
    • Vorheriger Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hallenberg

    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
    • Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.

    Fristen

    Hinweise für Hallenberg

    Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hallenberg

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Hinweise für Hallenberg

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de