Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene

    Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene

    Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Deswegen ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren. Nur in wenige Ausnahmefällen erfolgt eine Leistungsgewährung über das Sozialamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste - Abteilung 505

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Erforderlich sind unter anderem folgende Unterlagen:

    • Personalausweis,
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
    • Mietvertrag,
    • Unterlagen zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

    Im Einzelfall können folgende Unterlagen erforderlich sein:

    • Einkommensnachweise des Partners,
    • Rentenbescheide,
    • Scheidungsurteil,
    • Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
    • Nachweis über die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt,
    • vorläufige Gewinnermittlung.

    Formulare

    • formloser Antrag ist möglich
    • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

    Voraussetzungen

    Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    • Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
    • Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
    • Vorheriger Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
    • Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.

    Fristen

    Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de