Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge Gewährung für Hinterbliebene
Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Deswegen ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren. Nur in wenige Ausnahmefällen erfolgt eine Leistungsgewährung über das Sozialamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Erforderlich sind unter anderem folgende Unterlagen:
- Personalausweis,
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
- Mietvertrag,
- Unterlagen zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Im Einzelfall können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Einkommensnachweise des Partners,
- Rentenbescheide,
- Scheidungsurteil,
- Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
- Nachweis über die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt,
- vorläufige Gewinnermittlung.
Formulare
- formloser Antrag ist möglich
- Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
Voraussetzungen
Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
- Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
- Vorheriger Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
- Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.
Fristen
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Weitere Informationen
Hinweise für Leverkusen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020
Stichwörter
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