Wohnberechtigungsschein

    Wohnberechtigungsschein

    Wenn Ihr Haushaltseinkommen (Ihr Einkommen und das Ihrer Haushaltsmitglieder) eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet und nicht ausreicht, um bezahlbaren Wohnraum anzumieten, haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein . Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Vorab zwei wichtige Hinweise:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an die benannten Ansprechpartner.

     

    Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig. Einwohner dieser Städte informieren sich bitte auf den jeweilgen Internetseiten. Vielen Dank.

     

    Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

    Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten (Sozial-)Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.

    Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen. 

    Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?

    • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
    • die Höhe des Einkommens
    • die Wohnungsgröße  

    Wer zählt zum Haushalt ?

    Alle Personen, die zusammen wohnen, zählen zum Haushalt.

    Haushaltsangehörig sind auch Personen die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - dem Haushalt angehören werden. Deshalb gilt auch jedes Kind als haushaltsangehörig, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird.

    Als nicht mehr haushaltsangehörig gelten Personen, die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - aus dem Haushalt ausscheiden werden.  

    Wie hoch darf das Einkommen sein?

    Der Haushalt muss die Einkommensgrenze des Gesetzes über die Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW einhalten. 

    Wir bieten Ihnen hier mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte.

     

    Wie groß darf die Wohnung sein?

     In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:

    • für eine alleinstehende Person: 50 m² Wohnfläche
    • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
    • für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
    • für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche
    • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche.

    Die angegebenen Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 m²) und Nebenräume zu verstehen.

    Als geringfügig kann in der Regel eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² angesehen werden.

    Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² kann im Einzelfall wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse sowie ein nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartender zusätzlicher Raumbedarf zugebilligt werden. Dies ist beispielsweise möglich bei:

    • eines zu erwartenden Familienzuwachses
    • Blinden
    • rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten
    • Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird
    • Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushaltes lebenden nicht volljährigen Kindern. 

    Gibt es unterschiedliche Arten von WBS ?

    Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen WBS und dem gezielten WBS. Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug der in der Bescheinigung näher beschriebenen Wohnung.  

    Wie lange ist ein WBS gültig ?

    Ein WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig. 

    Wo ist ein WBS gültig?

    Der hier ausgestellte WBS ist gültig im Bundesland Nordrhein-Westfalen. 

    Wo sind die notwendigen Formulare erhältlich ?

    Formulare können Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Kreis Coesfeld erhalten. Wir bieten die Formulare auch auf dieser Seite unter dem Punkt "Formulare" zum Download an.  

    Wie sind Ihre Aussichten auf Erteilung eines WBS?

    Wir bieten Ihnen hier mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte.


    Aufgrund ihrer Größe verfügen die Städte Coesfeld und Dülmen über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen.

    Für die Städte Coesfeld und Dülmen erhalten Sie hier weitere Informationen:

    Formulare

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohnraumförderung

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    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

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    Telefon Festnetz: 02541 18-6400

    E-Mail: wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de

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    Technisch geändert am 24.09.2024

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    Deutsch

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    63 - Bauen und Wohnen

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    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

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    Telefon Festnetz: 02541 18-6300

    Fax: 02541 18-6399

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Welche Unterlagen müssen eingereicht werden ?

      • Antragsformular
      • Einkommenserklärungen für jeden Haushaltsangehörigen, der über ein eigenes Einkommen verfügt
      • Anlage zur Einkommenserklärung "Angaben zum Haushalt"
      • Einkommensnachweise; z.B.:
        • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
        • letzter Einkommensteuerbescheid
        • Rentenbescheide
        • Nachweise Arbeitslosengeld I oder II
        • Nachweise über empfangene Unterhaltsleistungen
        • Nachweise über zu zahlende Unterhaltsleistungen

    Formulare

    • Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
    • Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Einkommenserklärung
    • Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung

    Voraussetzungen

    • Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze (richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland) nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
    • Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet.
    • In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:

    • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (auch aller Haushaltsangehörigen)
    • Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Vorlage Meldebescheinigung, Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
    • Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis
    • Angabe der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
    • Begründung und Angaben zu besonderem Wohnraumbedarf, der im Regelfall durch Atteste oder Nachweise zu belegen ist
    • Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Bisherige Wohnverhältnisse
    • Gründe für Wohnungssuche und Dringlichkeit

    Fristen

    • Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

    • Es fallen Gebühren bzw. Kosten nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Weitere lesenswerte Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de