Wohnberechtigungsschein

    Wohnberechtigungsschein

    Wenn Ihr Haushaltseinkommen (Ihr Einkommen und das Ihrer Haushaltsmitglieder) eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet und nicht ausreicht, um bezahlbaren Wohnraum anzumieten, haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein . Näheres erfahren Sie hier.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6301

    Fax: +49 241 5198-80630

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialwohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
    • Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Einkommenserklärung
    • Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Um öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) anmieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

    Erhält ein Mietinteressent aufgrund seines Einkommens keinen Wohnberechtigungsschein, besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von den Bezugsbindungen zu erteilen. Diese Freistellung wird jedoch mit der Auflage verbunden, dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Außerdem ist eine Freistellung erforderlich, wenn zwar die Einkommensbegrenzung eingehalten, jedoch die Wohnungsgröße überschritten wird.

    Folgende Einkommensgrenzen sind maßgebend:

    Haushaltsgröße                              Einkommensgrenze                    Wohnungsgröße

    1 Person                                           20.420 €                                        50 qm
    2 Personen                                       24.600 €                                        2 Wohnräume oder 65 qm
    3 Personen                                       30.260 €                                        3 Wohnräume oder 80 qm
    4 Personen                                       35.920 €                                        4 Wohnräume oder 95 qm
    5 Personen                                       41.580 €                                        5 Wohnräume oder 110 qm
    6 Personen                                       47.240 €                                        6 Wohnräume oder 125 qm
    7 Personen                                       52.900 €                                        7 Wohnräume oder 140 qm
    jede weitere Person                        + 5.660 €                                     + 1 Wohnraum oder + 15 qm

    Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze jährlich um 740 € (Kinderkomponente)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    § 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WRNG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind, wird die entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktpersonen.

    Fristen

    • Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen.)

    Kosten

    • Es fallen Gebühren bzw. Kosten nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de