Wohnberechtigungsschein

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Alsdorf

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe eine Wohnungssuchende Person nachweisen kann, dass sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig. Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

    Wohnberechtigungsscheine können beim Sachgebiet Wohnbauförderung des Sozialamts beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6e2e7c039a9fc52b6442a716111651a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-308

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Gültiger Personalausweis / Pass
    • Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe, BaföG und andere)
    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
    • gegebenenfalls Urteil über Ehescheidung
    • gegebenenfalls Vollmacht
    • gegebenenfalls Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Schul-/Studienbescheinigung
    • gegebenenfalls Mutterpass
    • gegebenenfalls Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
    • gegebenenfalls Nachweis über Pflegebedürftigkeit

    Neben diesen Unterlagen können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, um individuelle Lebenslagen berücksichtigen zu können.

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    • Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
    • Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Einkommenserklärung

    Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    • Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
    • Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet. In Nordrhein-Westfalen das WFNG NRW.
    • In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
    • Einkommensermittlungserlass (EEE)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alsdorf

    Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:

    • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (auch aller Haushaltsangehörigen)
    • Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Vorlage Meldebescheinigung, Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
    • Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis
    • Angabe der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
    • Begründung und Angaben zu besonderem Wohnraumbedarf, der im Regelfall durch Atteste oder Nachweise zu belegen ist
    • Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
    • Bisherige Wohnverhältnisse
    • Gründe für Wohnungssuche und Dringlichkeit

    Fristen

    Hinweise für Alsdorf

    Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung maximal für 1 Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig (innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen. Nach dem Einzug wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein benötigt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf

    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Die Kosten eines Allgemeinen Wohnberechtigungsscheines belaufen sich auf 10 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de