Wohnberechtigungsschein
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Wenn Sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie müssen den WBS beantragen. Er gilt für zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen. Der WBS beinhaltet die maximale Wohnfläche nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt davon ab, ob Sie die vom Land NRW vorgegebenen Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese betragen für einen
- 1-Personen-Haushalt 19.350 Euro
- 2-Personen-Haushalt 23.310 Euro
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 5 360 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700 Euro. In Ausnahmefällen ist es möglich, die genannten Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent zu überschreiten.
Wohnberechtigungsschein Chancenrechner
Mit dem WBS-Chancen Rechner (siehe unter "Formulare und Links") können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung auf Ihren Angaben basiert und damit ein unverbindliches Ergebnis darstellt. Die endgültige Entscheidung trifft die Abteilung Wohnen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen Sie mitbringen bzw. beifügen müssen, entnehmen Sie bitte der Übersicht "Erforderliche Nachweise und Unterlagen zum Antrag des Wohnberechtigungsscheines" in der Rubrik "Formulare und Links".
Formulare
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- Antragsformular für Wohnberechtigungsschein
- Antragsformular für die Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
- Einkommenserklärung
Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung
Voraussetzungen
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- Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zugeordneten Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht, oder bei bestimmtem Wohnraum nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz überschreitet.
- Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet. In Nordrhein-Westfalen das WFNG NRW.
- In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommens-grenzen erteilt werden, wenn es gilt, besondere Härten zu vermeiden oder wenn eine andere geförderte Wohnung dafür frei gemacht wird. Dies muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
Verfahrensablauf
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Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins sowie die Einreichung der dazu gehörigen Einkommenserklärung erfolgt über die Online-Formulare Antrag auf Wohnberechtigungsschein und Einkommenserklärung zum Wohnberechtigungsschein. Hierfür können Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter e-ID-Funktion nutzen.
Alternativ können Sie auch die Online-Formulare ohne e-ID-Funktion verwenden. Diese sind, nachdem sie ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben wurden, postalisch zusammen mit allen benötigten Dokumenten an folgende Adresse zu senden:
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen (50-412)
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Die Wohnberechtigungsscheine werden Ihnen per Post zugeschickt.
Wenn Sie eine Wohnungsvormerkung beantragt haben, werden Ihre Unterlagen nach Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines an die Wohnungsvermittlung weitergeleitet. Kann Ihnen ein Wohnberechtigungsschein nicht erteilt werden, ist eventuell trotzdem eine Vermittlung möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Wohnungsvermittlung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausstellung des WBS kostet 20 Euro; Personen mit Bonn-Ausweis zahlen fünf Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Leistungen zur Förderung von einkommensschwachen oder weniger privilegierten Mitbürgern haben grundsätzlich eine hohe Signalwirkung. Angesichts steigender Wohnungsnot könnte der Wohnberechtigungsschein noch zusätzlich an Relevanz zunehmen. Schon aktuell hätten ca. 50% der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bei Rentnern liegt der Anteil sogar noch höher
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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