Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

    Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de