Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen