Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Düsseldorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen