Vorname ÄnderungOnline erledigen

    Vorname ändern

    Hinweise für Aachen

    Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts und durch die personenstandsrechtlichen Bestimmungen umfassend und - im Grundsatz - abschließend geregelt. Daher sind nur bestimmte Änderungen möglich (z.B. durch Eheschließung oder bestimmte personenstandsrechtliche Erklärungen vor dem Standesamt). Darüber hinaus darf die Namensänderungsbehörde einen Namen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 3 des Namensänderungsgesetzes ändern. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Sie ist unwiderruflich. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Probleme zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des Vor- oder Familiennamens nachvollziehbar und nachweislich ergeben. Durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dürfen die Vorschriften des bürgerlichen Rechts und die personenstandsrechtlichen Bestimmungen nicht unterlaufen werden. Der Antrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes gestellt. Vor Antragstellung ist ein telefonisches Beratungsgespräch sinnvoll. Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminabsprache erforderlich. Die Online-Buchung von Terminen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger*innenservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
    • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
    • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
    • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
      • die Meldebehörde,
      • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
      • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
    • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

    • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
    • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Die Verwaltungsgebühr beläuft sich für eine Vornamensänderung auf maximal 300,- € sowie für eine Familiennamensänderung auf maximal 1.200,- €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de