Namensangelegenheiten
Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Namensänderungsbehörde befindet sich im Standesamt im Rathaus Barmen.
Es wird grundsätzlich zwischen öffentlich-rechtlichen (BGB) und standesamtlichen Namensänderungen unterschieden. Die Unterscheidung trifft das Standesamt.
Bei standesamtlichen Namensänderungen ist das registerführende Standesamt zuständig.
Das Standesamt des Wohnsitzes kann allerdings den Antrag entgegennehmen und leitet diesen dann an das zuständige Standesamt weiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Arten von Namensangelegenheiten,
ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt unvermeidbar.
Formulare
Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.
- Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:
- Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
- die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Terminabsprachen
Das Standesamt Wuppertal bietet Termine für die Anmeldungen zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, namensrechtlichen Erklärungen und sonstige Anliegen an.
Die Vorsprache der Bürgerinnen und Bürger erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. In Ausnahmefällen kann das Standesamt auch ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Bitte planen Sie jedoch längere Wartezeiten ein und beachten Sie die Lichtzeichenanlage vor den einzelnen Büros.
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie unter folgender Mailadresse unter Angabe Ihres Anliegens und der erforderlichen Daten (Telefonnummer, Name, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) eine Nachricht hinterlassen:
oder uns in Ausnahmefällen telefonisch unter folgenden Rufnummern erreichen:
563-6781, 563-6235, 563-6733, 563-6346, 563-5164, 563-5349, 563-6114, 563-6315
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Sie unter folgender Mailadresse unter Angabe Ihres Anliegens und der erforderlichen Daten (Telefonnummer, Name, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) eine Nachricht hinterlassen:
oder uns in Ausnahmefällen unter folgenden Rufnummern erreichen
563-5177, 563-6220, 563-6768
563-5830, 563-6785, 563-6784, 563-6788
Kosten
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Gebühren siehe Downloads/Links
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Vor- oder Familienname eines deutschen Staatsangehörigen
kann in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
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