Vorname ändern
Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Namenserteilung:
- Sie sind Elternteil eines minderjährigen Kindes
- Vater und Mutter sind nicht miteinander verheiratet aber beide in der Geburtsurkunde des Kindes verzeichnet
- Sie haben erstmals das alleinige Sorgerecht für das Kind, ein gemeinsames Sorgerecht zwischen den Elternteilen hat bisher nie bestanden
- Sie möchten, dass das Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteils erhält
Einbenennung:
- Sie leben mit einem neuen Partner in einer Ehe
- Sie haben bereits Kinder aus einer Vorehe oder Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren wurden und die in Ihrem gemeinsamen Haushalt leben
- Ihr jetziger Ehepartner ist nicht der Elternteil dieser minderjährigen Kinder
- Sie möchten, dass diese Kinder Ihren jetzt geführten Ehenamen tragen
Namenserteilungen und Einbenennungen können bei jedem Standesamt oder Notar in ganz Deutschland durchgeführt werden, unabhängig vom Wohnort der Eltern oder Geburtsort des Kindes.
Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine formlose Erklärung (einfacher Brief oder mündliche Antragstellung) ist nicht möglich. Eine persönliche Anwesenheit der erklärenden Person ist hierfür notwendig.
Die Erklärung wird wirksam mit Eingang bei dem Standesamt, welches das Geburtenregister führt. Existiert kein deutsches Personenstandsregister, wenden Sie sich bitte an das örtliche Standesamt. Dieses überprüft, welche Erklärungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sonderaufgaben (u.a. Namenserklärungen mit Auslandsbezug)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 201 88-33480
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Soll eine Namenserteilung bzw. Einbenennung erfolgen, wenden Sie sich bitte zur Absprache der vorzulegenden Urkunden und Unterlagen an Ihr zuständiges Standesamt. Dort wird man Ihnen weitere Fragen beantworten und klären, welche Dokumente speziell für die von Ihnen gewünschte Namenserteilung bzw. Einbenennung vorzulegen sind.
Formulare
Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§§ 1617a, 1618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); § 45 PStG (Personenstandsgesetz)
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Beim Standesamt Essen sind Sonderbeurkundungen (Namenserklärungen) grundsätzlich nur gegen Terminvergabe möglich.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
Je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland unterschiedlich.
Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Die Namenserteilung bzw. Einbenennung ist unwiderruflich.
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
Hinweise für Essen