Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wechselkennzeichen

    Wechselkennzeichen

    Hinweise für Borken

    Seit dem 02.07.2012 können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Wechselteil zugelassen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Seit dem 02.07.2012 können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Wechselteil zugelassen werden. Das Wechselkennzeichen darf immer nur jeweils an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.

    Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird und an dem sich das vollständige Kennzeichen nicht befindet, darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens benötigen Sie:

    • zwei elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Wechselkennzeichen

    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) (nicht bei Neuwagen)

    • den aktuell gültigen HU-Bericht (nicht bei Neuwagen)

    • die Kennzeichen (falls das Fahrzeug bereits auf ein normales Kennzeichen zugelassen ist)

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

    • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

    • Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf  minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten, SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Voraussetzung für die Zuteilung des Wechselkennzeichens:

    • Zulassung von 2 Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen für den selben Halter

    • Fahrzeuge müssen zur gleichen Fahrzeugklasse gehören

    • Fahrzeugklassen: Klasse M1, Klasse L, Klasse O1 Kennzeichen müssen die gleiche Anzahl und Abmessung aufweisen

    • Kann auch für historische Fahrzeuge als H-Kennzeichen verwendet werden

    • Können nicht als Saison-, Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen geführt werden, ebenfalls nicht für rote und grüne Kennzeichen

    • Kein verkleinertes Wechselkennzeichen (Leichtkraftrad-Kennzeichen) möglich

    • Das Wechselkennzeichen darf mit dem gemeinsamen und dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil insgesamt nur 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) beinhalten.

    • In der Regel fertigen die Schilderstellen die Wechselkennzeichen nur auf vorherige Bestellung an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).

    Tipp:  Die Kennzeichenschilder können Sie in der Regel während der Bearbeitung Ihres Antrags herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Gebühr im Regelfall:

    • zwischen 25,90 € und 36,10 € bei einer Umschreibung innerhalb und

    • zwischen 36,20 € und 51,50  € bei einer Umschreibung eines auswärtigen Fahrzeugs (je nach Fallgestaltung)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de