Klärung von Zweitwohnungsteuer
Beschreibung
Hinweise für Minden
Besteuert wird das Innehaben von Zweitwohnsitzen im Stadtgebiet, wobei nicht jeder Zweitwohnsitz besteuert wird. Maßstab der Steuer ist die Nettokaltmiete je Wohnung oder Wohnungsteil oder die übliche Miete, wenn keine Miete gezahlt wird.
Auf das Formular "Fragebogen Zweitwohnungssteuer" (siehe unten) wird verwiesen.
Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Steuer beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Ortsteil das Grundstücks / die Wohnung liegt.
Wenden Sie sich an:
Frau Asmus für die Ortsteile: Dützen, Häverstädt, Leteln, Meißen, Minderheide, Rechtes Weserufer (nördl. Karlstr.),
Herrn Bückmann für die Ortsteile: Aminghausen, Bölhorst, Hahlen, Minderheide, Rodenbeck
Frau Hachmeister für die Ortsteile: Minderheide, Rechtes Weserufer, Rodenbeck, Stemmer, Todtenhausen
Frau Kordas für die Ortsteile: Haddenhausen, Königstor, Kutenhausen
Frau Kütemeier für die Ortsteile: Dankersen, Innenstadt
Frau Neufeld für die Ortsteile: Bärenkämpen, Nordstadt, Minderheide, Päpinghausen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
- ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten
In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:
- Größe der Zweitwohnung (in qm)
- Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
- Nettokaltmiete (nur als Mieter)
- Baujahr (nur als Eigentümer)
- ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung
Formulare
Nein
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
Abgabenordnung (AO)
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus
- Laden Sie die Nachweise hoch
- Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
- Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
- Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eventuell Meldestatus korrigieren:
- Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
- Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Minden