Klärung von Zweitwohnungsteuer
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Steuerpflichtig ist, wer gemäß §3 Abs.1. der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung im Stadtgebiet unterhält.
Auch Mobilheime, Wohn- und Campingwagen sind seit dem 01.11.1996 zweitwohnsteuerpflichtig. Die Steuerpflicht besteht in den Fällen, bei denen diese zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarf außerhalb des Grundstücks der Hauptwohnung auf eignem oder fremden Grundstücken für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
- ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten
In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:
- Größe der Zweitwohnung (in qm)
- Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
- Nettokaltmiete (nur als Mieter)
- Baujahr (nur als Eigentümer)
- ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung
Formulare
Nein
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- KAG, kommunale Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
- Kommunale Satzungsteuer
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus
- Laden Sie die Nachweise hoch
- Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
- Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
- Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eventuell Meldestatus korrigieren:
- Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
- Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022