Klärung von Zweitwohnungsteuer
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Allgemeine Infos
Der Rat der Stadt Bad Honnef hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Einführung der Zweitwohnungssteuer für das Stadtgebiet Bad Honnef zum 01.01.2024 beschlossen. Die Zweitwohnungssteuer gehört zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern, daher wird sie unabhängig von den finanziellen Mitteln des Steuerpflichtigen erhoben.
Wer ist steuerpflichtig?
Der Zweitwohnungssteuer unterliegt, wer in Bad Honnef eine Zweitwohnung als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzer innehat. Eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist jede nicht als Hauptwohnung gemeldete Wohnung, die jemand für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb Bad Honnefs befindet. Weiterhin liegt auch dann eine Steuerpflicht vor, wenn eine Nebenwohnung entgegen der melderechtlichen Anmeldungspflicht nicht angemeldet worden ist.
Was gilt als Nebenwohnung?
Als Wohnung im Sinne der Satzung gilt jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden kann.
Wie kann ich meine Meldeverhältnisse berichtigen?
Sollten Sie feststellen, dass Ihre Meldedaten nicht bzw. nicht mehr zutreffend sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bürgerbüro. Dieses kann Ihnen bei der Klärung Ihrer Meldedaten behilflich sein und eine eventuelle Um- bzw. Abmeldung vornehmen.
Bürgerbüro Stadt Bad Honnef: Digitales Bürgerbüro
Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?
Keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Bad Honnef ist eine berufsbedingt vorgehaltene Nebenwohnung eines verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Berufstätigen. Jedoch gilt dies nicht für Berufstätige, die von der Familie dauerhaft getrennt leben.
Was ist im Falle von sogenannten "Kinderzimmern"?
Eine Wohnung hat man im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung inne, wenn die mit Nebenwohnung gemeldete Person ein Recht an der Wohnung hat (z.B. Mietvertrag, Eigentum, Nießbrauchrecht). Ist die Zweitwohnung ein sogenanntes "Kinderzimmer" liegt in der Regel kein Recht an dieser Wohnung durch einen Mietvertrag oder Eigentum vor, so dass in diesen Fällen keine Steuerpflicht gegeben ist.
In diesem Zusammenhang müssen die Rechtsverhältnisse in der Erklärung A mitgeteilt werden. Unter Punkt D - Unterpunkt c.) der Erklärung ist anzugeben, ob eine Verfügungsgewalt (rechtlicher Anspruch) besteht.
Was ist bei der Abmeldung der Zweitwohnung zu beachten?
Bei Abmeldung der Zweitwohnung ist eine Bestätigung über die Kündigung bzw. bei unentgeltlicher Nutzung über die Beendigung der Nutzung seitens des Vermieters/Eigentümers vorzulegen. Eine Abmeldung im Bürgerbüro reicht als Nachweis nicht aus.
Sollte der Nebenwohnsitz rückwirkend abgemeldet werden, wird als Änderungsdatum der Tag zu Grunde gelegt, an welchem die Abmeldung beim Bürgerbüro erfolgte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Mietvertrag (als Mieter) /Pachtvertrag
- ggf. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes und über die Aufenthaltszeiten
In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:
- Größe der Zweitwohnung (in qm)
- Einzugs- bzw. evtl. Auszugsdatum
- Nettokaltmiete (nur als Mieter)
- Baujahr (nur als Eigentümer)
- ggf. Namen der weiteren Mitbewohner der Zweitwohnung
Formulare
Nein
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus
- Laden Sie die Nachweise hoch
- Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
- Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
- Zahlen Sie Ihre Steuer nach Empfang des Bescheides
Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Anzeigepflicht und Steuererklärung
Wer eine wie zuvor beschriebene Zweitwohnung innehat, hat dies dem Steueramt der Stadt Bad Honnef innerhalb eines Monats anzuzeigen. Entfallen die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Besteuerung muss dies innerhalb eines Monats dem Steueramt der Stadt Bad Honnef mitgeteilt werden. Weiterhin müssen alle Änderungen die die Höhe der Zweitwohnungsteuer (bspw. Höhe der Nettokaltmiete) betreffen dem Steueramt der Stadt Bad Honnef innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eventuell Meldestatus korrigieren:
- Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
- Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef