Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Begutachtungen

    Hinweise für Borken

    Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Auftraggebern durch. Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz, Bundes- und Landesbeamtenrecht, die Beihilfeverordnung, das Sozialgesetzbuch oder auch das Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Terminierung muss das Auftragsschreiben dem Fachbereich Gesundheit vorliegen.

    Wer wird begutachtet?

    Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Borken haben.

    Was wird begutachtet?

    Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden z. B.

    • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber oder Dienstherren,

    • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,

    • die Dienst- oder Erwerbsfähigkeit,

    • eventuelle Dienstunfallfolgen,

    • die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),

    • die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und

    • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.

    Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt (z. B. Hilfe zur Pflege).

    Wie wird begutachtet?

    Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt.  Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben. Zusätzlich erfolgt in Abhängigkeit des Untersuchungsauftrages ein Hör- und Sehtest sowie eine Urinkontrolle.

    Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen und Blutentnahmen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet.

    Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

    Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Personalausweis

    • Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)

    • verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Umfang der Untersuchung, des Anlasses und des Auftraggebers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de