Amtsärztliche Untersuchung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-15327
erforderliche Unterlagen
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- Auftragsschreiben vom Dienstherren/ Dienstherrin
- Personalausweis
- Impfausweis
- Anamnesebogen vom Gesundheitsamt (wird mit dem Termin zugesendet)
- Ärztliche Befunde wie (beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs Rechnungen, Bescheide anderer Behörden usw.)
Formulare
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Die amtsärztliche Untersuchung ist eine medizinische Begutachtung des Bewerbers. Sie wird angewendet, wenn es zum Beispiel um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geht, bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit oder die Versetzung in den (frühzeitigen) Ruhestand.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Durch die amtsärztliche Untersuchung soll ein aktueller medizinischer Befund erhoben werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden daher insbesondere die gesundheitliche Vorgeschichte und akute Erkrankungen erfragt.
Darüber hinaus werden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.
Fristen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wer wird begutachtet?
Der amts- und sozialärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.
Was wird begutachtet?
- Amtsärztlicher Dienst:
Gutachten werden im amtsärztlichen Dienst vor allem erstellt zu:
- Einstellungen,
- Dienstfähigkeiten,
- Heilmaßnahmen,
- Haft- und Verhandlungsfähigkeiten,
- Übernahmen ins Beamtenverhältnis,
- Beihilfefragen,
- sonstige Gutachtenaufträge entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage
- Sozialärztlicher Dienst
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder der Arge festgestellt.
Geprüft werden zum Beispiel:
- Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
- Ernährungszulagen (auf Anforderung z.B. durch das Jobcenter),
- Teilnahme an gemeinnützigen Arbeiten (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
- Durchführung von Heilmaßnahmen (auf Anforderung z.B. durch das Sozialamt der Städte),
- Wohnungsproblemen,
- Begutachtung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgungen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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