Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15327

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Auftragsschreiben vom Dienstherren/ Dienstherrin
    • Personalausweis
    • Impfausweis
    • Anamnesebogen vom Gesundheitsamt (wird mit dem Termin zugesendet)
    • Ärztliche Befunde wie (beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs Rechnungen, Bescheide anderer Behörden usw.)

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die amtsärztliche Untersuchung ist eine medizinische Begutachtung des Bewerbers. Sie wird angewendet, wenn es zum Beispiel um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geht, bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit oder die Versetzung in den (frühzeitigen) Ruhestand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Durch die amtsärztliche Untersuchung soll ein aktueller medizinischer Befund erhoben werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden daher insbesondere die gesundheitliche Vorgeschichte und akute Erkrankungen erfragt.

    Darüber hinaus werden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen ausgewertet.

    Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wer wird begutachtet?

    Der amts- und sozialärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.

    Was wird begutachtet?
    • Amtsärztlicher Dienst:

    Gutachten werden im amtsärztlichen Dienst vor allem erstellt zu:

    1. Einstellungen,
    2. Dienstfähigkeiten,
    3. Heilmaßnahmen,
    4. Haft- und Verhandlungsfähigkeiten,
    5. Übernahmen ins Beamtenverhältnis,
    6. Beihilfefragen,
    7. sonstige Gutachtenaufträge entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage
    • Sozialärztlicher Dienst

    Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder der Arge festgestellt.

    Geprüft werden zum Beispiel:

    1. Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
    2. Ernährungszulagen (auf Anforderung z.B. durch das Jobcenter),
    3. Teilnahme an gemeinnützigen Arbeiten (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
    4. Durchführung von Heilmaßnahmen (auf Anforderung z.B. durch das Sozialamt der Städte),
    5. Wohnungsproblemen,
    6. Begutachtung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgungen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de