Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztlicher Dienst

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften durch wie z.B.

    • Einstellungsuntersuchungen
    • Feststellung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit
    • Beurteilung der Dienstfähigkeit
    • sozialmedizinische Begutachtungen (Sozialgesetzgebung, Gerichtsgutachten, Beihilfeangelegenheiten)
    • Stellungnahme zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (sofern dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben und der Studienort Bonn ist; beim zweiten juristischen Staatsexamen muss der erste Wohnsitz Bonn sein). Die Vorlage eines aktuellen Attestes vom behandelnden Arzt unter Nennung der Diagnose ist notwendig.
    • Stellungnahme zu krankheitsbedingten Schreibverlängerungen (siehe Prüfungsrücktritte)

    Auftraggeber können Behörden, Gerichte, öffentlich-rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsprävention, Amts- und vertrauensärztlicher Dienst, Risikomanagement

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 773979

    Fax: 0228 779619637

    E-Mail: amtsaerztlicher-dienst@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Bitte bringen Sie zu einer Untersuchung

    • den Personalausweis,
    • den Impfausweis,
    • evtl. den Studienausweis und
    • ärztliche Unterlagen (wie Arzt-, Krankenhausberichte, Röntgen- und Laborbefunde), die zur Begutachtung erforderlich sind, mit.

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder schriftlich nach Eingang des Untersuchungsauftrages.

    Der Untersuchungsauftrag mit Nennung des Kostenträgers kann auch per Fax übermittelt werden. Falls der Untersuchungsauftrag gefaxt wird, wird die Angabe der telefonischen Erreichbarkeit erbeten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de