Amtsärztlicher Dienst
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften durch wie z.B.
- Einstellungsuntersuchungen
- Feststellung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit
- Beurteilung der Dienstfähigkeit
- sozialmedizinische Begutachtungen (Sozialgesetzgebung, Gerichtsgutachten, Beihilfeangelegenheiten)
- Stellungnahme zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (sofern dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben und der Studienort Bonn ist; beim zweiten juristischen Staatsexamen muss der erste Wohnsitz Bonn sein). Die Vorlage eines aktuellen Attestes vom behandelnden Arzt unter Nennung der Diagnose ist notwendig.
- Stellungnahme zu krankheitsbedingten Schreibverlängerungen (siehe Prüfungsrücktritte)
Auftraggeber können Behörden, Gerichte, öffentlich-rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bonn
Bitte bringen Sie zu einer Untersuchung
- den Personalausweis,
- den Impfausweis,
- evtl. den Studienausweis und
- ärztliche Unterlagen (wie Arzt-, Krankenhausberichte, Röntgen- und Laborbefunde), die zur Begutachtung erforderlich sind, mit.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bonn
Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder schriftlich nach Eingang des Untersuchungsauftrages.
Der Untersuchungsauftrag mit Nennung des Kostenträgers kann auch per Fax übermittelt werden. Falls der Untersuchungsauftrag gefaxt wird, wird die Angabe der telefonischen Erreichbarkeit erbeten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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