Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Eine Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf außerdem der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Hochsauerlandkreis) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt. Sondernutzungen in diesem Sinne sind Aufstellungen von Ausstellungswagen Ausstellungsgegenständen Verkaufswagen Verkaufsständen Tischen und Stühlen Informationsständen und die Durchführung kultureller oder gemeinnütziger Veranstaltungen

    Für Straßenverkehrsangelegenheiten in der Stadt Medebach ist aufgrund der Größenordnung der Gemeinde die Straßenverkehrsbehörde beim Hochsauerlandkreis zuständig. Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde beim Hochsauerlandkreis die notwendigen Entscheidungen für fast alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs trifft wie z. B. die Anordnung der Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen. Anträge und Anregungen, die bei der Gemeinde schriftlich vorliegen, werden daher in der Regel von der Stadt Medebach zunächst an den Hochsauerlandkreis zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    30 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beim Hochsauerlandkreis beantragt werden. Weitere Informationen, z.B. welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de. Erst nach Eingang aller angeforderten Stellungnahmen kann eine Bescheidung mit entsprechender Auflagenerteilung erfolgen.
    • Formloser schriftlicher Antrag und evtl. Lageplan

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Straßen- und Wegegesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de