Straßenveranstaltungen
Hinweise für Lippe
Veranstaltungen auf der Straße, wie Festumzüge, Straßenfeste oder Sportveranstaltungen sind möglich. Diese Veranstaltungen müssen aber für alle sicher sein. Deshalb ist immer eine verkehrsrechtliche Erlaubnis nötig.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Durch ein besonderes Erlaubnisverfahren soll sichergestellt werden, dass während der Durchführung von Veranstaltungen weder Besucher und Besucherinnen noch Teilnehmer und Teilnehmerinnen Verkehrsgefahren ausgesetzt werden. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über die notwendigen begleitenden Maßnahmen, wie etwa die Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen (zum Beispiel Straßensperrungen und Haltverbote).
Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen möglichst nur auf weniger bedeutsamen Straßen zugelassen werden sollen, um die Beeinträchtigungen für den allgemeinen Straßenverkehr möglichst gering zu halten.
Wissenswertes
Eine "mehr als verkehrsübliche" Inanspruchnahme von Straßen, die eine Erlaubnispflicht begründet, liegt vor, wenn die Benutzung der Straßen für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise beteiligter Fahrzeuge eingeschränkt wird. Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden und für die somit eine Erlaubnispflicht besteht, sind insbesondere
Volksläufe und -wanderungen, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen oder Kreis-, Landes- und/oder Bundesstraßen mit benutzt werden,
Volksradfahrten,
Radtourenfahrten und Radrennen,
Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten oder ähnlichem,
Straßenfeste und Jahrmärkte,
motorsportliche Veranstaltungen wie Rallyes, Slalomwettbewerbe oder Orientierungsfahrten.
Dabei ist zu beachten, dass Rennen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten sind. Von diesem Verbot kann nur die Bezirksregierung eine Ausnahme erteilen.
Für Veranstaltungen im übrigen Kreisgebiet und solche, die örtlich nicht auf eine Stadt beschränkt sind oder die über das Kreisgebiet hinausgehen, richten Sie Ihren Antrag bitte an das Fachgebiet Straßenverkehr des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
für Laternenumzüge steht ein separates Antragsformular bereit
für alle übrigen Veranstaltungen nutzen Sie den hinterlegten "Antrag Straßenveranstaltung"
Dieser muss im Wesentliche folgende Angaben über die Veranstaltung enthalten :Art, Umfang, Termin, Ort
erwartete Teilnehmerzahl
Ggf. ist auch eine Straßenkarte mit eingezeichnetem Streckenverlauf beizufügen.
Formulare
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Da je nach Veranstaltung weitere Unterlagen erforderlich sind (beispielsweise eine Veranstalterhaftpflichtversicherung oder eine Haftungsfreistellungserklärung), empfehlen wir Ihnen, dies vorher rechtzeitig mit uns abzuklären.
Das gilt besonders, wenn eine Veranstaltung erstmalig durchgeführt wird.
Liegen dem Antrag bereits aussagekräftige und prüffähige Unterlagen bei, beschleunigt dies das Genehmigungsverfahren und dient letztlich auch der sicheren und ungetrübten Durchführung der Veranstaltung.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
etwa 2 Monate
Kosten
Hinweise für Lippe
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Wenn sich eine Veranstaltung auf das Gebiet der Stadt Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo bezieht, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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