Sondernutzung von Straßen

    Straßenveranstaltungen

    Hinweise für Lippe

    Veranstaltungen auf der Straße, wie Festumzüge, Straßenfeste oder Sportveranstaltungen sind möglich. Diese Veranstaltungen müssen aber für alle sicher sein. Deshalb ist immer eine verkehrsrechtliche Erlaubnis nötig.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Durch ein besonderes Erlaubnisverfahren soll sichergestellt werden, dass während der Durchführung von Veranstaltungen weder Besucher und Besucherinnen noch Teilnehmer und Teilnehmerinnen Verkehrsgefahren ausgesetzt werden. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über die notwendigen begleitenden Maßnahmen, wie etwa die Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen (zum Beispiel Straßensperrungen und Haltverbote).

    Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen möglichst nur auf weniger bedeutsamen Straßen zugelassen werden sollen, um die Beeinträchtigungen für den allgemeinen Straßenverkehr möglichst gering zu halten.

    Wissenswertes

    Eine "mehr als verkehrsübliche" Inanspruchnahme von Straßen, die eine Erlaubnispflicht begründet, liegt vor, wenn die Benutzung der Straßen für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise beteiligter Fahrzeuge eingeschränkt wird. Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden und für die somit eine Erlaubnispflicht besteht, sind insbesondere

    • Volksläufe und -wanderungen, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen oder Kreis-, Landes- und/oder Bundesstraßen mit benutzt werden,

    • Volksradfahrten,

    • Radtourenfahrten und Radrennen,

    • Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten oder ähnlichem,

    • Straßenfeste und Jahrmärkte,

    • motorsportliche Veranstaltungen wie Rallyes, Slalomwettbewerbe oder Orientierungsfahrten.
      Dabei ist zu beachten, dass Rennen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten sind. Von diesem Verbot kann nur die Bezirksregierung eine Ausnahme erteilen.


    Für Veranstaltungen im übrigen Kreisgebiet und solche, die örtlich nicht auf eine Stadt beschränkt sind oder die über das Kreisgebiet hinausgehen, richten Sie Ihren Antrag bitte an das Fachgebiet Straßenverkehr des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    Fax: +49 5231 62-1959

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • für Laternenumzüge steht ein separates Antragsformular bereit

    • für alle übrigen Veranstaltungen nutzen Sie den hinterlegten "Antrag Straßenveranstaltung"
      Dieser muss im Wesentliche folgende Angaben über die Veranstaltung enthalten :

      • Art, Umfang, Termin, Ort

      • erwartete Teilnehmerzahl

      • Ggf. ist auch eine Straßenkarte mit eingezeichnetem Streckenverlauf beizufügen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Da je nach Veranstaltung weitere Unterlagen erforderlich sind (beispielsweise eine Veranstalterhaftpflichtversicherung oder eine Haftungsfreistellungserklärung), empfehlen wir Ihnen, dies vorher rechtzeitig mit uns abzuklären.
    Das gilt besonders, wenn eine Veranstaltung erstmalig durchgeführt wird.
    Liegen dem Antrag bereits aussagekräftige und prüffähige Unterlagen bei, beschleunigt dies das Genehmigungsverfahren und dient letztlich auch der sicheren und ungetrübten Durchführung der Veranstaltung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    etwa 2 Monate

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wenn sich eine Veranstaltung auf das Gebiet der Stadt Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo bezieht, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de