Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Beachten Sie bitte, dass diese Werbung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht an Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten oder zum Beispiel an Ampeln aufgestellt oder aufgehängt werden darf. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der Richtlinie unter Downloads/Links. Bei weiteren Fragen gibt der zuständige Ansprechpartner des Fachbereiches Ihnen gerne Auskunft.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36310
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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Telefon Festnetz: 0214 406-36310
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Ein Antrag ist schriftlich, mindestens 14 Tage vor Durchführung der Arbeiten mit Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungszweckes, der Dauer und des Ortes sowie der Standorte zu stellen.
Den Antrag können Sie unter Downloads/Links aufrufen.
Bei gemeinnützigem Veranstaltungszweck ist die Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes beizufügen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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