Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Bei Schützenfesten sind Umzüge durch die Stadtteile ein wichtiger Bestandteil der Brauchtumsveranstaltung.
Um dem Verkehrschaos, was durch solche Umzüge entstehen kann, entgegenwirken zu können, müssen die Umzüge samt Zugwegen und Uhrzeiten der Verkehrslenkung mitgeteilt werden.
Hierzu sind Pläne für die Umzüge mit Datum und einem Zeitraum vorzulegen. Je nach Straße und Gegebenheit vor Ort ist dann zu entscheiden, ob ein Halteverbot, eine Sperrung o.Ä. notwendig ist.
Halteverbote und andere Straßenschilder sind 72 Stunden vor Beginn der Dauer aufzustellen. Daher müssen die Umzüge samt den dafür benötigten Verkehrsschilder frühzeitig vor der Veranstaltung beantragt werden.
Sofern für den Umzug Unterstützung/ Begleitung von der Polizei oder Feuerwehr gewünscht ist, ist dies ebenfalls mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Jüchen
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung einer Veranstaltung
- Versicherungserklärung (auszufüllen von der Versicherung)
- Veranstaltererklärung
- Pläne für die Umzüge mit Datum und Zeitraum
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Jüchen
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Jüchen
Die Antragsstellung hat spätestens sechs Wochen vor Veranstaltung zu erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Jüchen
Sofern weitere Behörden (beispielsweise Straßen.NRW) beteiligt werden müssen, muss eine längere Bearbeitungszeit eingeplant werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Jüchen