Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Bei Schützenfesten sind Umzüge durch die Stadtteile ein wichtiger Bestandteil der Brauchtumsveranstaltung.

    Um dem Verkehrschaos, was durch solche Umzüge entstehen kann, entgegenwirken zu können, müssen die Umzüge samt Zugwegen und Uhrzeiten der Verkehrslenkung mitgeteilt werden.

    Hierzu sind Pläne für die Umzüge mit Datum und einem Zeitraum vorzulegen. Je nach Straße und Gegebenheit vor Ort ist dann zu entscheiden, ob ein Halteverbot, eine Sperrung o.Ä. notwendig ist.

    Halteverbote und andere Straßenschilder sind 72 Stunden vor Beginn der Dauer aufzustellen. Daher müssen die Umzüge samt den dafür benötigten Verkehrsschilder frühzeitig vor der Veranstaltung beantragt werden.


    Sofern für den Umzug Unterstützung/ Begleitung von der Polizei oder Feuerwehr gewünscht ist, ist dies ebenfalls mitzuteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    • Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung einer Veranstaltung
    • Versicherungserklärung (auszufüllen von der Versicherung)
    • Veranstaltererklärung
    • Pläne für die Umzüge mit Datum und Zeitraum 

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    Die Antragsstellung hat spätestens sechs Wochen vor Veranstaltung zu erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen

    Sofern weitere Behörden (beispielsweise Straßen.NRW) beteiligt werden müssen, muss eine längere Bearbeitungszeit eingeplant werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de