Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt.
Gemeingebrauch ist die sämtlichen Personen zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Grevenbroich. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für folgende Arten der Sondernutzung wird im Bereich der Stadt Grevenbroich eine straßenrechtliche Erlaubnis in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach StVO erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt:
- Aufstellung von Schutt-, Büro- oder Sanitär-Containern
- Lagerung / Aufstellung von Bauzäunen, Baugeräten und Baugerüsten
- Aufstellung Baukran, Autokran, Hebebühne und anderer Baumaschinen
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Art der Sondernutzung eine (zusätzliche) Genehmigung des Ordnungsamtes benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
Je nach Art der Sondernutzung kann die Vorlage unterschiedlicher Unterlagen und Nachweise verlangt werden, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der nebenstehenden Einrichtung beantragen. Bitte reichen Sie zur Antragstellung das zum Download bereitstehende Formular ein.
Es wird dann vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Grevenbroich
Spätestens eine Woche vor Beginn der Sondernutzung sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich