Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1328

    Fax: +492103 72-608

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen. In der Regel müssen aber folgende Angaben in jedem Antrag gemacht werden:

    • Datum (von bis) und zeitlicher Rahmen der beabsichtigten Nutzung
    • Bezeichnung der Örtlichkeit (z.B. Gehweg, Parkfläche usw.)
    • Örtlichkeit (z.B. vor Musterstraße Nr. 11)
    • Grund für die beabsichtigte Nutzung (z.B. Abstellen eines Containers)
    • Maße der beabsichtigten Nutzung (z.B. 5,00 m x 3,00 m)
    • Zustellfähige Anschrift und Rückrufnummer der/des Antragstellerin/s - ggfs. Lageplan

    Zur Beantragung von öffentlichen Veranstaltungen bitte das aufgeführte Formular verwenden. 

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    • formlos
    • für öffentliche Veranstaltungen, bitte das aufgeführte Formular verwenden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die anderen Nutzer und/oder Anwohner der Straße gefährden,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Antragsfrist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    5-7 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Richten sich nach dem Gebührentarif zu § 12 der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden.
    Beispiele:

    • Containerstellung pro angefangene Kalenderwoche 32,00 €
    • Plakatwerbung pro Standort/Plakat und Tag 1,00 €
    • Infostand pro angefangenem Quadratmeter und Tag 1,10 €
    • Baustelleneinrichtung (Kran, Materiallagerung usw.) pro angefangenem Quadratmeter und angefangenem Kalendermonat für den 1. bis 6. Monat 5,00 €, ab dem 7. Monat 7,00 €

    Zusätzlich zur Sondernutzungsgebühr wird pro Erlaubnis noch eine Verwaltungsgebühr für die Erstellung der Erlaubnis nach Aufwand erhoben (50,00 € bis 150,00 €).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de