Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Vorsprachen (Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr) sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit ihrer Sachbearbeitung.
Ab dem 06.11.2024 bis zum 13.01.2025 werden aufgrund des Aufbau, der Durchführung und des anschließenden Abbau der Weihnachtsmärkte im Bereich der Innenstadt (Schadowstraße bis einschließlich Fußgängerzone Altstadt inkl. Rheinufer) keine öffentlichen Flächen für Promotionaktivitäten aller Art, auch nicht mobil, zur Verfügung gestellt.
Im Stadtgebiet von Düsseldorf werden öffentliche Flächen für Promotionaktivitäten sowie Informationsstände aller Art bis nur noch eingeschränkt zur Verfügung gestellt.
Eingeschränkt bedeutet in diesem Zusammenhang das pro Anmelder*in, Organisation, Agentur etc. maximal zwei Tage pro Monat beantragt werden können. Hiervon sind politische Informationsstände ausgenommen.
Allgemeine Hinweise:
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht.
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Je nach Art der Nutzung sind folgende Bearbeitungszeiträume erforderlich:
- Hinweis- / Werbetafel, mobile Fahrradständer mindestens 10 Werktage
- Aussengastronomie mindestens 25 Werktage
- Alle anderweitigen Erlaubnisse (bspw. Flyerverteilung, Informationsstand) mindestens 10 Werktage
- Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr mindestens 6 Wochen, daher ist eine rechtzeitige Beantragung zwingend erforderlich!
- Veranstaltungen ohne Auswirkungen auf den Straßenverkehr mindestens 25 Werktage
Dies gilt insbesondere für Erlaubnisse für eine Flyerverteilung, Informationsstände, Veranstaltungen mit und ohne Auswirkungen auf den Straßenverkehr.
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.
Bei Antragsstellung in Verbindung mit der Einreichung von Planunterlagen (Außengastronomieflächen) sollte bei der Erstbeantragung eine persönliche Vorsprache erfolgen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Bei eigenständiger Vorsprache ist ein aktueller gültiger Identitätsnachweis mitzuführen. Die Beauftragung eines Dritten (Bevollmächtigten) wird nur unter Vorlage einer aktuellen Vollmacht akzeptiert.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sondernutzungserlaubnisse für bspw. Baustelleneinrichtungsflächen, Schrägaufzüge, Schuttcontainer, Gerüsten etc.
Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Baustelleneinrichtungsflächen, Schrägaufzüge, Schuttcontainer etc. obliegt dem Amt für Verkehrsmanagement.
Anträge per Email sind an die Adresse genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de zu richten.
Weitere Informationen finden sie unter https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/service
Demonstrationen und Kundgebungen
Die Anmeldung von Demonstrationen oder Kundgebungen, Mahnwachen usw. erfolgt ausschließlich über das Polizeipräsidium Düsseldorf, Telefon 0211.870-1299,
täglich von 08:00 - 16:00 Uhr.
Um die Intention und den Inhalt der vom Polizeipräsidium bestätigten Versammlungen nicht nachträglich zu verfälschen oder zu verändern, werden von der Stadt Düsseldorf grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnisse parallel von versammlungsrechtlichen Bestätigungen der Polizei erteilt.
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf Genehmigungen erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt:
- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
(Außengastronomie) - Warenauslagen
(Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.) - Werbetafeln
(Werbeaufsteller) - Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
(Straßenfeste, Schützenfeste, Trödelmärkte) - Informationsstände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen
- Werbung
(Promotionstände, Flyerverteilung, Produktproben usw.) - Filmaufnahmen
(Sperrung von Straßen) - Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Wahlwerbung, Messeplakatierung
- Straßenhandel
(Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in ambulanter Form, d.h. beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes - eigenfinanzierte/-beschaffte, mobile Fahrradständer
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Weitere Informationen
Hinweise für Düsseldorf
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 89-23234
0211 89-96852
0211 89-93295
0211 89-93693
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf