Grenzgängerkarte Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Grenzgängerkarte Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Witten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§12 Abs. 1 AufenthV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen