Alters- und Ehejubiläum

    Alters- und Ehejubiläum

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Rat und Verwaltung der Stadt Heinsberg ehren mit einem Glückwunschschreiben und einer Ehrenabgabe Ehejubilare zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre) und Gnadenhochzeit (70 Jahre) sowie Altersjubilare zur Vollendung des 90., 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres. Die zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Heinsberg haben.

    Sofern die Jubilare eine persönliche Gratulation wünschen, werden die Glückwünsche durch den jeweiligen Ortsvorsteher nach Terminabsprache überbracht.

    Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehe- und Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten. Hierzu erhalten die Jubilare ein Anschreiben mit einem Rückmeldebogen.

    Die Glückwünsche zu den Ehejubiläen können jedoch nur ausgesprochen werden, wenn diese der Stadt Heinsberg bekannt sind. Sofern die standesamtliche Trauung nicht im Bereich der Stadt Heinsberg stattgefunden hat, ist die Stadt Heinsberg darauf angewiesen, dass die Ehejubilare ihr Jubiläum unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches bekannt geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Sofern die Ehejubilare nicht automatisch angeschrieben werden, können diese ihr Jubiläum durch Vorlage der Heiratsurkunde oder des Stammbuches bekannt geben.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzung ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz in Heinsberg gemeldet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Art. 6 DSGVO, §§ 34 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG), § 4 Meldegesetz NRW, § 4 Meldedatenübermittlungsverordnung NRW sowie Runderlass des Ministerpräsidenten vom 30.11.1982 (I B2-170-1/70).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Vorbereitungen der Ehrungen beginnen zwei Monate vor dem Jubiläumstag. Sollten in diesem Zeitrahmen die Jubilare kein Anschreiben erhalten hinsichtlich der Bekanntgabe und Weiterleitung ihrer Jubiläumsdaten, werden sie gebeten, sich rechtzeitig vor dem Jubiläumstag beim Hauptamt der Stadt Heinsberg zu melden. Die Löschung erfolgt in dem auf das Jubiläum folgenden Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de