Alters- und EhejubiläumOnline erledigen

    Alters- und Ehejubiläum

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Rat und Verwaltung der Stadt Heinsberg ehren mit einem Glückwunschschreiben und einer Ehrenabgabe Ehejubilare zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre) und Gnadenhochzeit (70 Jahre) sowie Altersjubilare zur Vollendung des 90., 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres. Die zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Heinsberg haben.

    Sofern die Jubilare eine persönliche Gratulation wünschen, werden die Glückwünsche durch den jeweiligen Ortsvorsteher nach Terminabsprache überbracht.

    Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehe- und Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten. Hierzu erhalten die Jubilare ein Anschreiben mit einem Rückmeldebogen.

    Die Glückwünsche zu den Ehejubiläen können jedoch nur ausgesprochen werden, wenn diese der Stadt Heinsberg bekannt sind. Sofern die standesamtliche Trauung nicht im Bereich der Stadt Heinsberg stattgefunden hat, ist die Stadt Heinsberg darauf angewiesen, dass die Ehejubilare ihr Jubiläum unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches bekannt geben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Sofern die Ehejubilare nicht automatisch angeschrieben werden, können diese ihr Jubiläum durch Vorlage der Heiratsurkunde oder des Stammbuches bekannt geben.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de