Alters- und Ehejubiläum

    Alters- und Ehejubiläum

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Ehrengabe der Stadt beträgt zum 50. Ehejubiläum 90,00 Euro, zum 60. Ehejubiläum 120,00 Euro und ab dem 65. Ehejubiläum 150,00 Euro. Wenn Sie es wünschen, überbringt Ihnen ein Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf die Glückwünsche und die Ehrengabe persönlich. Andernfalls erhalten Sie die Glückwünsche durch die Post. In diesem Fall wird die Ehrengabe auf Ihr Konto überwiesen - dazu wird Ihre Bankverbindung benötigt.

    Bitte beachten Sie ab dem 01.01.2019 die neuen Ehrenabgaben:

    Die Ehrengabe der Stadt beträgt zum 50. Ehejubiläum 100,00 Euro, zum 60. Ehejubiläum 150,00 Euro und ab dem 65. Ehejubiläum 200,00 Euro. Wenn Sie es wünschen, überbringt Ihnen ein Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf die Glückwünsche und die Ehrengabe persönlich. Andernfalls erhalten Sie die Glückwünsche durch die Post. In diesem Fall wird die Ehrengabe auf Ihr Konto überwiesen - dazu wird Ihre Bankverbindung benötigt.

    Bei nachträglich angemeldeten Ehejubiläen werden die zum Zeitpunkt des jeweiligen Ehejubiläums maßgeblichen Beträge ausgezahlt. Die Stadt Düsseldorf gratuliert bis zu 3 Jahre im Nachhinein. Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Eheschließung!

    Da die Eheschließungsdaten der in Düsseldorf lebenden Menschen nicht vollständig erfasst sind, ist die Stadt auf Ihre Mithilfe angewiesen. Selbstverständlich können Ehejubiläen auch von Freunden oder Verwandten angemeldet werden, sofern sie die erforderlichen Angaben machen und die Heiratsurkunde mitbringen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Protokoll - 01/5

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausufer 8

    40213 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Protokoll - 01/5

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausufer 8

    40213 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
    • Personalausweis

    Melden Sie das Ehejubiläum bitte in einem der Bürgerbüros an. Die Anmeldung ist immer erforderlich, auch wenn Sie in Düsseldorf geheiratet und immer hier gewohnt haben.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.  

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de