Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die im folgenden Katalog aufgeführten Serviceleistungen können Sie aber auch im Bürgerservice beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Zur besseren Übersicht sind diese Serviceleistungen im nachstehenden Katalog zusammengefasst:
- Fahrerlaubnisantrag auf die Erteilung von Führerscheinklassen
- Fahrerlaubnisantrag auf Erweiterung einer Führerscheinklasse
- Fahrerlaubnisantrag auf "Begleitetes Fahren ab 17"
- Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Umtausch (EU-Führerschein)
Nähere Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie auch beim Rhein-Sieg-Kreis.
Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Rechtsgrundlage(n)
Sections 23 and 24 (1) FeV; Section 2 (2) sentences 3 and 4 StVG
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
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