Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    63 Verwaltungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    63 Bauordnungsamt

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Die Anträge sind von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt: Antragsformular Lageplan (ÖbVI) mit rot eingezeichneten Teilungslinien Hinweis: Bei Teilungen von unbebauten Grundstücken ist kein Antrag an die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen ÖbVI.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Witten

    Je bebautes Grundstück: 50 bis 250 Euro. (gemäß Tarifstelle 2.5.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Grundstücksteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de