Jagdschein
Hinweise für Borken
Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Für die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf die Jagd nicht allein ausüben, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. Hierbei kann es sich um den Erziehungsberechtigten handeln oder um eine andere Person, die von dem Erziehungsberechtigten schriftlich mit der Beaufsichtigung beauftragt worden ist.
Hinweis:
Der Jagdschein kann persönlich beantragt werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Terminvergabe finden Sie unter dem Reiter "Weiterführende Links".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines
Vorlage des Original-Jägerprüfungszeugnisses (und ggf. Falknerprüfung) oder des letzten Jagdscheines
Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit (Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde, keine Beitragsrechnung!)
Passbild
bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
bei Umzug
Hinweise zum Ausländer-Jagdschein
Unterlagen für einen Ausländerjagdschein sind mit der unteren Jagdbehörde im Einzelfall abzusprechen.
Erfolgt die Jagdausübung nicht im Kreis Borken, kann der Ausländer-Jagdschein nicht erteilt oder verlängert werden!
Niederländer/innen: Bei Verlängerung des Ausländer-Jagdscheines ab 01.04.2024 muss auch die gültige niederländische Jagdakte ab 01.04.2024 vorgelegt werden.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung (und ggf. Falknerprüfung)
Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz (WaffG)
Charakterliche und körperliche Eignung
Mindestalter 16 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
§§ 15 - 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 17 Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Der Jagdschein kann persönlich beantragt werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der Jagdschein bei der erstmaligen Beantragung nicht direkt ausgehändigt werden kann, da die untere Jagdbehörde zunächst Ihre Zuverlässigkeit prüft und hierfür verschiedene Auskünfte anfordert. Daher werden bei Ihrem persönlichen Termin zunächst die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen überprüft und ggf. Kopien von Originalunterlagen gemacht. Sobald alle erforderlichen Rückmeldungen vorliegen, wird Ihnen der Jagdschein dann per Post zugesandt.
Bei Bedarf kann der Jagdschein auch schriftlich über die folgende Adresse beantragt werden: Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken
Bei der schriftlichen Antragstellung wird der Jagdschein mit den Originalunterlagen sowie dem Gebührenbescheid nach erfolgter Ausstellung/Verlängerung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zurückgeschickt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - Tarifstelle 7.6.2
Jahresjagdscheine
Ein-Jahresjagdschein: 35 €
Zwei-Jahresjagdschein: 50 €
Drei-Jahresjagdschein: 65 €
Jahresjagdscheine für Jugendliche
Ein-Jahresjagdschein für Jugendliche: 20 €
Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 30 €
Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 35 €
Falknerjagdscheine
Ein-Jahresfalknerjagdschein: 20 €
Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 30 €
Drei-Jahresfalknerjagdschein: 35 €
Falknerjagdscheine für Jugendliche
Ein-Jahresfalknerjagdschein: 15 €
Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 20 €
Drei-Jahresfalknerjagdschein: 25 €
Tagesjagdscheine (14 Tage)
Tagesjagdschein: 15 €
Tagesjagdschein für Jugendliche: 15 €
Ersatzausstellung Jagdschein/Falknerjagdschein: 30 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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