Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Termine zur Anmeldung:
Die Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe an den städtischen Gymnasien und Gesamtschulen ist in der Zeit von Montag, den 29.01.2024 bis einschließlich Freitag, den 02.02.2024 zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, den 29.01.2024
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, den 30.01.2024
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, den 31.01.2024
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag,den 01.02.2024
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag, den 02.02.2024
durchgehend von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Informieren Sie sich vor der Anmeldung telefonisch oder über die Homepage der jeweiligen Schule, ob ein Termin benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
vorzulegende Unterlagen:
- das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Schülers/ der Schülerin
- die letzten zwei Zeugnisse
- einen Immunitätsnachweis gegen Masern (Impfpass, ärztliche Bestätigung oder eine Bescheinigung der abgebenden Schule, dass ein Nachweis bereits vorgelegt wurde)
- das Informationsschreiben Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe (siehe unter dem Punkt "Downloads")
Voraussetzungen
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Informationen zur Schülerbeförderung
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW im Einzelfall erfüllt sind, erhält die/der Schülerin/Schüler auf Antrag aktuell ein DeutschlandTicket. Dies wird durch den Schulträger zur Verfügung gestellt.
Wer bekommt ein DeutschlandTicket?
Anspruch auf ein DeutschlandTicket haben Schülerinnen und Schüler, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung in der Sekundarstufe I (Jg. 5-10) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (Oberstufe am Gymnasium und Gesamtschule) mehr als 5,0 km beträgt.
Was ist der Schulweg?
Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks.
Was ist die nächstgelegene Schule?
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) und des gewählten Schultyps (Sportklassen des Reismann Gymnasiums und der Lise-Meitner-Realschule sowie die bilingualen Klassen der Realschule Schloß Neuhaus, der Gymnasien Schloß Neuhaus und Pelizaeus sowie der Gesamtschule Friedrich-Spee), die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Schulen mit einem Angebot besonderer Unterrichtsveranstaltungen, das unterschiedliche Angebot der ersten Fremdsprache sowie unterschiedliche Kursangebote in der gymnasialen Oberstufe begründen keinen eigenen Schultyp.
Weitere Informationen zur Schülerfahrkostenverordnung erhalten Sie beim Schulverwaltungsamt der Stadt Paderborn oder unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Paderborn