Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Ende der Grundschulzeit (Klasse 1-4) beginnt die Schulpflicht der Sekundarstufe I. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Erziehungsberechtigten für ihr Kind eine Empfehlung für eine Schulform - für die Hauptschule, die Realschule oder für das Gymnasium sowie für die Gesamtschule.
Diese Schulformempfehlung ist für die Erziehungsberechtigten jedoch nicht verbindlich. Das heißt, die Erziehungsberechtigten melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen findet immer nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar des Jahres statt. Das Anmeldeverfahren an der Lemgoer Gesamtschule findet oftmals vor den Anmeldeterminen der städt. weiterführenden Schulen statt. Eine Information über die Anmeldewoche an den städt. weiterführenden Schulen erfolgt in der Tageszeitung sowie in den sozialen Netzwerken.
Die weiterführenden Schulen veranstalten Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Schulen auf ihren Homepages jeweils aktuell bekannt.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule sowie den Anmeldeschein im Original, den die Grundschulen mit den Halbjahreszeugnissen ausgeben, vorzulegen.
Bitte informieren Sie sich vorab auch auf den Homepages der jeweiligen weiterführenden Schule, ob ggf. weitere Unterlagen nötig sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für Beratung an der weiterführenden Schule:
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
Voraussetzungen
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lemgo
Schulgesetz NRW zu Schulpflicht
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
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