Aufnahme in weiterführende Schulen

    Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Nach Ende der Grundschulzeit (Klasse 1-4) beginnt die Schulpflicht der Sekundarstufe I. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Erziehungsberechtigten für ihr Kind eine Empfehlung für eine Schulform - für die Hauptschule, die Realschule oder für das Gymnasium sowie für die Gesamtschule.

    Diese Schulformempfehlung ist für die Erziehungsberechtigten jedoch nicht verbindlich. Das heißt, die Erziehungsberechtigten melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.

    Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen findet immer nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar des Jahres statt. Das Anmeldeverfahren an der Lemgoer Gesamtschule findet oftmals vor den Anmeldeterminen der städt. weiterführenden Schulen statt. Eine Information über die Anmeldewoche an den städt. weiterführenden Schulen erfolgt in der Tageszeitung sowie in den sozialen Netzwerken.

    Die weiterführenden Schulen veranstalten Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Schulen auf ihren Homepages jeweils aktuell bekannt.

    Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule sowie den Anmeldeschein im Original, den die Grundschulen mit den Halbjahreszeugnissen ausgeben, vorzulegen.

    Bitte informieren Sie sich vorab auch auf den Homepages der jeweiligen weiterführenden Schule, ob ggf. weitere Unterlagen nötig sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltung der Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Beratung an der weiterführenden Schule:

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Schulgesetz NRW zu Schulpflicht

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor dem Anmeldeverfahren erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de