Aufnahme in weiterführende Schulen

    Aufnahme in weiterführende Schulen

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

    • Hauptschule
    • Realschule
    • Gymnasium
    • Gesamtschule
    • Sekundarschule
    • Förderschule

    Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

    Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter

    In Stadtlohn sind das folgende Schulen:

    • Losbergschule
    • Herta-Lebenstein-Realschule
    • St.-Anna-Realschule
    • Geschwister-Scholl-Gymnasium

    Einzelheiten zu den einzelnen Schulen entnehmen Sie bitte den verlinkten Informationsbroschüren der jeweiligen Schule oder den Kontaktdaten unter https://www.stadtlohn.de/schulen



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    40 Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Für Beratung an der weiterführenden Schule:

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
    • Nachweis des Masernschutzes z.B. Impfpass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stadtlohn

    • Der Schulträger informiert die Eltern über den Zeitraum für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen.
    • Die Eltern nehmen Kontakt mit der Schule ihrer Wahl auf und bitten um einen Anmeldetermin.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Eltern schriftlich mit.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor dem Anmeldeverfahren erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de