Aufnahme in weiterführende Schulen
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:
- Hauptschule
- Realschule
- Gymnasium
- Gesamtschule
- Sekundarschule
- Förderschule
Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.
Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter
In Stadtlohn sind das folgende Schulen:
- Losbergschule
- Herta-Lebenstein-Realschule
- St.-Anna-Realschule
- Geschwister-Scholl-Gymnasium
Einzelheiten zu den einzelnen Schulen entnehmen Sie bitte den verlinkten Informationsbroschüren der jeweiligen Schule oder den Kontaktdaten unter https://www.stadtlohn.de/schulen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stadtlohn
Für Beratung an der weiterführenden Schule:
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
- Nachweis des Masernschutzes z.B. Impfpass
Voraussetzungen
Hinweise für Stadtlohn
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stadtlohn
Verfahrensablauf
Hinweise für Stadtlohn
- Der Schulträger informiert die Eltern über den Zeitraum für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen.
- Die Eltern nehmen Kontakt mit der Schule ihrer Wahl auf und bitten um einen Anmeldetermin.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Eltern schriftlich mit.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021