Anmeldeverfahren an weiterführenden städtischen Schulen
Beschreibung
Hinweise für Bonn
In Nordrhein-Westfalen wird für den Übergang aus der Klasse 4 der Grundschule in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ein koordiniertes Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Ziel des koordinierten Aufnahmeverfahrens ist es, Doppel- und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird den Erziehungsberechtigten eines jeden Kindes zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse ein Anmeldeschein durch die Grundschule ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder mit diesem Anmeldeschein an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Jedes Kind kann nur an einer Schule angemeldet werden. An diesem Verfahren beteiligen sich in Bonn auch die Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldezeiträume der Schulen in freier Trägerschaft von den Anmeldezeiträumen der städtischen Schulen abweichen können.
Anmeldezeiträume für die verschiedenen Schulformen in Bonn für das Schuljahr 2024/2025:
Für das Anmeldeverfahren in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2024/2025 wurden für die städtischen weiterführenden Schulen in Bonn folgende Anmeldezeiträume festgelegt:
Gesamtschulen:
Freitag, den 26. Januar 2024 bis Freitag, den 2. Februar 2024, 13.00 Uhr
Hauptschulen, städtische Realschulen und Gymnasien:
Montag, den 12. Februar 2024 bis Freitag, den 1. März 2024, 13.00 Uhr
Ablauf des Verfahrens für Regelschüler*innen
Erst nach dem Ende der einheitlichen Anmeldefrist entscheiden die Schulen über die Aufnahme. Wenn die Schule Ihr Kind aufnehmen kann, behält sie den Anmeldeschein im Original. Sie bekommen von der Schule eine Bestätigung über die Aufnahme. Sollte die Schule Ihr Kind nicht aufnehmen können, erhalten Sie von der Schule eine schriftliche Ablehnung. Gleichzeitig erhalten Sie mit der Ablehnung den Anmeldeschein im Original zurück. Mit der Absage werden Ihnen zudem andere Schulen der gewünschten Schulform benannt, an denen noch Plätze frei sind. Mit dem Anmeldeschein können Sie Ihr Kind dann an einer dieser Schulen anmelden oder sich selbstständig um einen Platz an einer anderen Schule bemühen.
Ablauf des Verfahrens für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:
Für die Aufnahme von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Schulen mit Gemeinsamem Lernen gelten grundsätzlich auch die oben genannten Fristen. Sie erhalten als Eltern von Ihrer Grundschule dazu ein gesondertes Schreiben, welches die für Ihr Kind wohnortnächsten Schulen der unterschiedlichen Schulformen mit Gemeinsamem Lernen und eine Auflistung der Förderschulen im Bereich der Sekundarstufe I enthält.
Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten die Erziehungsberechtigten der Viertklässler im Dezember über die "Ranzenpost" ihres Kindes.
Tage der offenen Tür
An den städtischen Schulen werden Tage der offenen Tür in diesem Jahr grundsätzlich stattfinden können. Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Schulen, für die Sie und Ihre Kinder sich interessieren, wann und in welcher Form der Tag der offenen Tür stattfinden wird. Alternativ finden Sie unter "Informationsveranstaltungen weiterführender Schulen in Bonn" und "Formulare und Links" eine Zusammenfassung aller dem Schulamt gemeldeten Tage der offenen Tür an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für Beratung an der weiterführenden Schule:
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
Voraussetzungen
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bonn
Allgemeine Informationen
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren. Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt mit einem Anmeldeschein, dieser wird mit den Halbjahreszeugnissen an die Viertklässler ausgegeben. Das Schulamt verschickt einen Infobrief mit allen wichtigen Informationen, wie z.B. Fristen, als "Ranzenpost" Anfang Dezember.
Individuelle Beratungsgespräche in den Grundschulen
Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer berät mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes. Die Eltern erhalten Informationen über die Schulformempfehlung Ihres Kindes.
Individuelle Beratungsgespräche in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I
Sie vereinbaren einen Termin mit der Schule Ihrer Wahl vor dem Beginn des Anmeldeverfahrens. Beratungsgespräche sind nicht zwingend erforderlich, jedoch von den Schulen ausdrücklich gewünscht. Die Gespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.
Zeitlicher Ablauf des Anmeldeverfahrens
Das vorgezogene Anmeldeverfahren an den Gesamtschulen findet vom 26.01.2024 bis zum 02.02.2024 statt.
Bis zum 09.02.2024 werden die Zusagen bzw. Absagen der Gesamtschulen versandt. Bei Absagen erhalten die Eltern den Anmeldeschein im Original zurück.
Das Anmeldeverfahren an den städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien findet vom 12.02.2024 bis zum 01.03.2024 statt.
Im Anschluss an den Anmeldezeitraum erfolgt der Versand der Zusagen und Absagen der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Bei Absagen erhalten die Eltern den Anmeldeschein im Original zurück.
Hinweise zum Anmeldeverfahren
Was nehmen Sie zur Anmeldung an der Schule mit:
- den Anmeldeschein
- das Halbjahreszeugnis der vierten Klasse
Wichtig: Eine rechtsverbindliche Anmeldung ist nur durch die Abgabe des Anmeldescheins im Original möglich!
Die Aufnahmeentscheidung liegt gem. § 46 Abs. 1 SchulG NRW bei den Schulleiter*innen. Bei Anmeldeüberhängen (mehr Anmeldungen als Schulplätze) wählen die Schulleitungen die Schüler anhand der Kriterien des § 1 Abs 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Sekundarstufe I (APO S I) aus.
Die Kriterien sind folgende:
- Geschwisterkinder
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Schüler*innen unterschiedlicher Muttersprache
- in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
- Schulwege
- Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
- Losverfahren
Was können Sie tun, wenn Sie eine Absage erhalten haben?
Im vorgezogenen Aufnahmeverfahren an den Gesamtschulen:
Melden Sie Ihr Kind im Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden Schulen an einer Schule der gewünschten Schulform an (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium).
Im Anmeldeverfahren für die städtischen Hauptschulen, Realschulen und die Gymnasien:
Mit der Absage wird Ihnen mitgeteilt, an welchen städtischen Schulen der gewünschten Schulform noch Plätze frei sind. Bitte melden Sie Ihr Kind an einer dieser Schulen oder einer anderen Schule mit freien Plätzen an.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
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