Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung
Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 34a Abs. 1a Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO), §§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen