Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen und Tatigkeiten durch die Handwerkskammer
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen und Tatigkeiten durch die Handwerkskammer
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Schwerte wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen