Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis verlängern

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie Ihren Bewohnerparkausweis verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Nur wer im Bereich eines Bewohnerparkgebietes gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten. Sind Sie in ein Bewohnerparkgebiet gezogen und noch nicht dort angemeldet, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur An-/Ummeldung . Der Parkausweis wird Ihnen dann im Rahmen dieses Termins direkt mit ausgestellt. Die antragstellende Person muss ein eigenes oder fremdes Fahrzeug dauerhaft nutzen und darf weder eine Garage noch einen Stellplatz zur Verfügung haben. Der Anspruch erstreckt sich auf einen Parkausweis. Möchten Sie ein zweites Kennzeichen eintragen lassen, darf der Parkausweis nur alternativ genutzt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle vor Antragstellung telefonisch (Tel. 581-1234) oder per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) mit uns in Verbindung. Die Bezahlung erfolgt im Antragsvorgang Bewohnerparkausweis beantragen Bewohnerparkausweis verlängern Alternativ vereinbaren Sie bitte einen für Sie individuell passenden Termin unter https://termine-reservieren.de/termine/stadt-witten/ Wählen Sie dort das Anliegen "Führungszeugnis, Bewohnerparkausweis, Meldebescheinigung, etc". Sie können für dieses Anliegen auch Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr auch ohne Termin zu uns in die Bürgerberatung kommen. In diesem Fall ist allerdings evtl. mit einer Wartezeit zu rechen. Möchten Sie lediglich Ihr Kennzeichen wechseln, stellen Sie bitte keinen Online Antrag, sondern kontaktieren uns ebenfals per Telefon oder eMail. Bewohner, die berechtigt sind einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, können für Besucher Besucherparkausweise für ihr Parkgebiet kaufen. Diese können ausschließlich persönlich abgeholt werden; bei der Terminvereinbarung ist ebenfalls "Bewohnerparkausweis" auszuwählen. Kosten: 15,00 Euro für einen Block mit neun Tagesausweisen und einem Wochenausweis mit einer Gültigkeit von einer Woche. Gültigkeitsdatum und Kennzeichen sind vor dem Parken vom Nutzenden einzutragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Fahrzeugschein Ausweisdokument Bei dauerhafter Nutzung eine Fahrzeuges eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Überlassung. Diese Bescheinigung ist bei jeder Antragstellung/Verlängerung erneut vorzulegen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden und Städte können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    21,00 Euro für einen Ausweis mit halbjährlicher Gültigkeit 30,00 Euro für einen Ausweis mit jährlicher Gültigkeit 5,00 Euro für eine Ersatzausstellung nach Verlust

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Neuer Bewohnerparkausweis Verlängerung Bewohnerparkausweis Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de