Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis verlängern

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie Ihren Bewohnerparkausweis verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Sendenhorst

    Einen Anwohnerparkausweis erhalten Sie beim Bürgerservice.Den Anwohnerparkausweis erhalten Sie, wenn-Sie innerhalb des Promenadenrings gemeldet sind,-Sie der Halter des Fahrzeuges sind oder eine Bestätigung der dauernden Nutzung des Halters haben-Sie nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage verfügen.Sie wissen nicht, ob Sie innerhalb des Promenadenrings wohnen? Zum Promenadenring gehören folgende Straßen:-Drostenhof-Fuselpättken-Kirchstraße Nr, 1-7, 8-14 und 15-22-Kühl-Liebesgasse-Neustraße-Nordgraben-Nordstraße-Ostgraben-Oststraße Nr. 1-19 und 2-20-Osttor Nr. 1-Placken-Schlabberpohl-Schleiten-Schulstraße-Stiege-Südgraben-Südstraße-Westgraben-Weststraße Nr. 6+8, 14-34, 19-27 und 1-17

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    48324 Sendenhorst

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02526 303-0

    Fax: 02526 303-100

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sendenhorst

    - Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I),
    - Bestätigung der dauernden Nutzung bei Abweichung zwischen Fahrzeuhalter und Fahrzeugnutzer,
    - wenn vorhanden, alten Anwohnerparkausweis

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden und Städte können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Sendenhorst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de