Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis verlängern

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie Ihren Bewohnerparkausweis verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    Bewohner der Castroper Innenstadt können einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn sich der Wohnsitz an oder innerhalb des von folgenden Straßen umschlossenen Gebietes befinden:

    Biesenkamp – Münsterplatz – Herner Straße – Lönsstraße – Mühlenstraße – Am Markt – Am Stadtgarten – Wittener Straße.

    Der Parkausweis ist ein Jahr gültig.

    Ansprechpartner

    Frau Mai, Tel. 02305 / 106-2331
    Frau Golfmann, Tel. 02305 / 106-2379

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 1

    44575 Castrop-Rauxel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02305 / 106-2345, 2346

    Fax: 02305/106- 2404

    E-Mail: verkehr@castrop-rauxel.de

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    • Personalausweis
    • Fahrzeugschein 
    • Bescheinigung des Fahrzeughalters, die besagt, dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft benutzt wird oder eine Bescheinigung der Kfz-Versicherung, aus der hervorgeht, dass die Nutzung des Antragstellers dort angezeigt wurde, falls es sich beim Antragsteller nicht um den Fahrzeughalter handelt. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    Der Wohnsitz muss im o. g. Teil des Stadtgebietes liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Kosten

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    30,- Euro für ein Jahr

    10,20 EUR bei Kennzeichenänderung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de